Die Prüfungsverordnung, in der die Zulassungsvoraussetzungen geregelt sind, fordert, wie bei allen anderen Fachwirten auch, eine abgeschlossene Ausbildung in einem kaufmännischen oder verwaltenden Beruf und eine mindestens einjährige Berufspraxis.
Ebenfalls zugelassen werden Personen, die einen anderen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachweisen.
Wer keinen Beruf gelernt hat benötigt 5 Jahre Berufspraxis. In der Rolle eines Betreibers/in einer Tanzschule entwickeln Sie die Fähigkeit.